Vergütung

Vergütung

Der Erstkontakt mit unseren Experten: kostenlos und unverbindlich 


Die erste Kontaktaufnahme mit WPP ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können.

Dafür steht Ihnen grundsätzlich der für Ihre Anfrage zuständige Spezialist aus unseren Teams persönlich zur Verfügung. Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit.

Unsere Erstberatung: verlässlich und erschwinglich


Egal in welchen Bereich Ihr Anliegen fällt: Für den ersten Beratungsabschnitt berechnen wir ein pauschales Honorar von 80,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. 

In bis zu 60 Minuten erörtern wir die Sach- und Rechtslage in einem persönlichen Gespräch. Dabei identifizieren wir die rechtlichen Herausforderungen und den Beratungsbedarf. Nach der Erstberatung haben Sie eine optimale Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.

Unser Honorar: Transparent und fair


Rechtsberatung

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:

Grundsätzlich werden wir für Sie auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG) tätig, das heißt die Höhe der Vergütung ist von einem Gegen-standswert, der nach gesetzlichen Vorgaben zu bestimmen ist, und von der Erfüllung der im RVG definierten Gebührentatbestände abhängig. Eine Abrechnung nach dem RVG ist jedoch rechtlich nicht zwingend. Wenn allerdings keine Honorarvereinbarung geschlossen wird, sind Leistungen eines Rechts-anwaltes auch ohne ausdrückliche Abrede stets nach dem RVG zu vergüten.

Abrechnung nach Zeithonorar:

Alternativ zu einer Abrechnung nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungs-gesetzes (RVG) bieten wir eine Vergütung unserer Leistungen auf der Basis einer Honorarvereinbarung mit festen Stun-densätzen an. 

Die Stundensätze beginnen bei 160,00 Euro plus Umsatzsteuer, je nach Rechtsgebiet und Auftrag. Den konkreten Stundensatz und eine Einschätzung zum Aufwand nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne bereits bei Übernahme des Mandats.

Möglichkeiten zur Reduzierung oder Ausschaltung des Kostenrisikos:

Als wirtschaftlich orientierte Kanzlei bieten wir Ihnen alle zulässigen Möglichkeiten, Ihre Kosten und das Kostenrisiko zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Hierzu zählt die Einschaltung eines Prozessfinanzierers oder Inkassounter-nehmens genauso wie die Hinzuziehung einer Factoringgesellschaft, die Ihre Ansprüche übernimmt. 

Steuerberatung

Abrechnung nach der Steuerberatungsvergütungsverordnung

Soweit keine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen wird, richtet sich die Vergütung von Steuerberaterleistungen nach der Steuerberater-vergütungsverordnung (StBVV). Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren unter anderem und insbesondere nach dem jeweiligen Gegenstandswert.

Die Vergütung von Standardleistungen richtet sich in der Regel nach der StBVV. Dies betrifft vor allem deklaratorische Aufgaben wie Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. 

Abrechnung nach Zeithonorar

Alle weiteren Leistungen auf dem Gebiet des Steuerrechts werden grundsätzlich nach Aufwand mit einem Zeithonorar vergütet. Die Stundensätze der einzelnen Bearbeiter richten sich nach deren Qualifikation und Erfahrung – Steuerberater, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter etc. 

Selbstverständlich zahlen Sie nur für die Qualifikation und Erfahrung, die für die Leistung erforderlich ist. Unsere Stundensätze für Fachangestellte beginnen bei 80,00 EUR, für qualifizierte Mitarbeiter bei 100,00 EUR und für Steuerberater bei 120,00 EUR jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
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