Die Tätigkeitsfelder der Kanzlei erstrecken sich auf die rechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Dabei gehen die Aufgabenstellungen häufig Hand in Hand und erfordern spezielle rechtliche und steuerliche Kenntnisse. Als interdisziplinär aufgestellte Sozietät sind wir diesen Herausforderungen ohne weiteres gewachsen.
Sowohl das Steuerrecht als auch das ordentliche Recht zeichnen sich allerdings durch eine nahezu unüberschaubare Fülle von Vorschriften auf den unterschiedlichsten, mitunter exotisch anmutenden Rechtsgebieten aus. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Fülle dazu führt, dass sich in der Praxis unserer Beratung Schwerpunktgebiete herausgebildet haben, auf denen wir über eine besondere Expertise verfügen. Dabei haben wir uns die Neugier erhalten, unsere Kompetenzen auf andere Tätigkeitsfelder auszuweiten.
Wir vertreten Ihre Interessen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Die Prozessvertretung gehört zu unseren Kernkompetenzen. Über eine Zeitspanne von nunmehr fast drei Jahrzenten haben wir einen Erfahrungsschatz angehäuft, der uns erlaubt, auf jede prozessuale Lage angemessen reagieren zu können.
Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen und übernehmen das Inkasso.
Auf der anderen Seite sind wir Ihnen ebenso behilflich, wenn es gilt, sich gegen Forderungen zur Wehr zu setzen, die Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.
Verträge sind das A und O, wenn es darum geht, Rechtsverhältnisse zu regeln und zukünftigen Streit zu vermeiden. Deshalb sollte bei der Vertragsgestaltung nicht auf professionelle Hilfe verzichtet werden. Vorbeugen ist auch hier besser, als nachträglich Schadensbegrenzung zu betreiben.
Wir beraten unsere Mandanten vor allem bei der Abfassung von Immobilienverträgen, Miet- oder Pachtverträgen, Kaufverträgen und Dienstleistungsverträgen sowie bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei können wir uns einmal mehr auf unsere Erfahrung verlassen, die es uns erlaubt, bestimmte Probleme, die zukünftig auftreten können, vorherzusehen.
Gute Geschäftsideen oder wünschenswerte Innovationen werden häufig nicht umgesetzt, weil die finanziellen Mittel vom Initiator nicht aufgebracht werden können. Das Angebot einer Vermögensanlage kann hier Abhilfe schaffen. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Geschäftsidee bei der rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Konzeption bis zur Prospektierung und Erstellung eines Verkaufsprospektes für das Angebot einer Vermögensanlage.
Da wir eine Vielzahl von Beteiligungsangeboten für unsere Auftraggeber prospektiert haben, können wir Schwachstellen bei Angeboten von Vermögensanlagen sowie Beratungsdefizite bei der Vermittlung gut erkennen. Wir kennen uns auf beiden Seiten aus. Deshalb bildet die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Anleger gegen Berater, Vermittler und Banken einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Darlehen, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung sind stetig Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in der Vergangenheit immer wieder für Klarheit bei der Auslegung und Anwendung der von den Banken zugunsten ihrer Kunden zu beachtenden Rechtsvorschriften gesorgt, mitunter auch erst nachdem der Europäische Gerichtshof ein Machtwort gesprochen hat.
Wir beobachten die Entwicklung sorgfältig. Die Aufdeckung von Beratungsfehlern, die Prüfung von Widerrufsinformationen und die Beurteilung der Kalkulation sowie der Berechtigung von Vorfälligkeitsentschädigungen steht bei uns auf der Tagesordnung und führt nicht selten zu erfreulichen Ergebnissen für unsere Mandanten.
Wir beraten unsere Mandanten bei allen Gesellschaftsformen, insbesondere GmbH, GbR und Kommanditgesellschaft. Dabei kommt uns auch hier unsere jahrzehntelange Erfahrung zugute, die es ermöglicht, Konfliktpotential vorauszusehen und zu entschärfen.
Unser Beratungsangebot erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen. WPP berät daneben bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen sowie bei dem Erwerb von Unternehmen. Bei einem Gesellschafterstreit vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Wir beraten GmbH-Geschäftsführer und Unternehmen in allen Rechts- und Steuerfragen rund um die Geschäftsführung. Zu unseren Kompetenzen zählt die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen. Wir entwickeln Strategien zur Haftungsvermeidung. Bei Konflikten um die Stellung und Befugnisse sowie um die Haftung des Geschäftsführers vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
In unserer individuellen Gründerberatung erarbeiten wir mit Ihnen alle typischen rechtlichen und steuerlichen Gründungsthemen und gehen gezielt auf Ihr persönliches Vorhaben ein. Wir sind von Anfang an für Sie da und geben Ihnen insbesondere schon bei der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen Hilfestellung.
Ist das Unternehmen gegründet, können Sie auch weiterhin auf unsere Expertise zurückgreifen, um den operativen Rahmen Ihres Unternehmens auf solide Füße zu stellen. Dabei spielt beispielsweise immer auch die Vertragsgestaltung für Ihr Leistungsangebot, die Ausarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und die Buchhaltung eine wichtige Rolle.
Familiensachen und Erbstreitigkeiten haben für die Beteiligten nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern bringen auch eine nicht zu unterschätzende persönliche Belastung mit sich. Wir helfen Ihnen, diese schwierigen Situationen zu meistern.
Bei Scheidungen und sonstigen Familiensachen sorgen wir vor allem dafür, dass Sie wirtschaftlich nicht übervorteilt werden. Dabei hilft uns unsere Prozesserfahrung und nicht zuletzt auch die Expertise in der Steuerberatung. Häufig können zuvor geschlossene Eheverträge dazu beitragen, dass ein Rosenkrieg vermieden wird. Auch bei der Verhandlung von Eheverträgen und von Scheidungsfolgenvereinbarungen stehen wir Ihnen zur Seite.
Todesfälle werden in der Regel zu Erbfällen. Das Gesetz sieht eine Reihe von Vorschriften vor, wie ein Erbfall gerecht abzuwickeln ist. Viele dieser Vorschriften sind aber dispositiv, so dass ein Erblasser seine Erbfolge und die Abwicklung des Erbfalles aktiv beeinflussen kann. Für die Erarbeitung und Abfassung der hierzu erforderlichen testamentarischen Regelungen stehen wir gern zur Verfügung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei, wenn der Erbfall einge-treten ist, und Sie anwaltliche Hilfe bei der Wahrung Ihrer Interessen benötigen.
Insbesondere bei größeren Nachlässen oder schwierigen Familienverhältnissen ist eine Testamentsvollstreckung durch einen Dritten zu empfehlen, der den Willen des Erblassers durchsetzt. Erb- bzw. Familienstreitigkeiten können dadurch im Keim erstickt werden, da sich die Erben im Wesentlichen nicht miteinander auseinandersetzen müssen, sondern mit dem Testamentsvollstrecker. Sollten Sie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beabsichtigen, können Sie die Testamentsvollstreckung in unsere Hände geben.
Wir haben eine langjährige Expertise in der Beratung von Vermietern und Mietern im Bereich des Wohn- und Gewerbemietrechts. Unsere Schwerpunkte liegen in der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, der Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen und Minderungsansprüchen, der Prüfung der Wirksamkeit sog. „Schönheitsreparaturklauseln“ sowie der Vertretung im Prozess.
Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Individualarbeitsrecht und vertreten und beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im außergerichtlichen Bereich und bei Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.
Zu unseren Mandanten gehören auf Arbeitgeberseite kleine und mittelständische Unternehmen, denen wir rund um das Arbeitsrecht eine laufende Beratung und Betreuung bieten. Dies umfasst unter anderem die rechtssichere Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, Unterstützung bei der Einführung von Arbeitszeitmodellen, Urlaubsregelungen, Reisekostenrichtlinien, Gratifikationsregelungen, geplanten Versetzungen, den Entwurf von Abmahnungen bis hin zur Vorbereitung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
Markenrechte haben für jedes Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Daher ist es für kleine und mittelständische Betriebe ebenso wie für Großunternehmen besonders wichtig, die eigenen Marken von denjenigen der Konkurrenz sorgfältig abzugrenzen und gegen Eingriffe Dritter konsequent zu schützen.
Wir beraten Sie bei der Entwicklung einer Markenstrategie und führen die zur Eintragung Ihrer Marken erforderlichen Schritte durch. Wir vertreten Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Markenrechte und bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, die Sie von Dritten erhalten.
Urheberrechte schützen das geistige Eigentum insbesondere an literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Werken. WPP berät Sie in allen Urheberrechtsfragen, unterstützt Sie bei Vertragsgestaltungen und verteidigt Ihre Urheberrechte bei Rechtsverletzungen durch Dritte.
Haben Sie fremde Urheberrechte verletzt? Das Urhebergesetz steht in den letzten Jahren vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Privatpersonen, die unbedarft im Internet aktiv sind, werden nicht selten abgemahnt. Auch wenn Sie in Anspruch genommen werden, weil es heißt, dass Sie fremde Urheberrechte verletzt haben sollen, kann sich ein Besuch in unserer Kanzlei lohnen.
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Vermögens-, Steuer- und Verkehrsdelikten. Gewaltverbrechen sind allerdings nicht unsere Sache.