Alle weiteren Leistungen auf dem Gebiet des Steuerrechts werden grundsätzlich nach Aufwand mit einem Zeithonorar vergütet. Die Stundensätze der einzelnen Bearbeiter richten sich nach deren Qualifikation und Erfahrung – Steuerberater, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter etc.
Selbstverständlich zahlen Sie nur für die Qualifikation und Erfahrung, die für die Leistung erforderlich ist. Unsere Stundensätze für Fachangestellte beginnen bei 80,00 EUR, für qualifizierte Mitarbeiter bei 100,00 EUR und für Steuerberater bei 120,00 EUR jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.